Biohof Köllner
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Bioland macht den Unterschied

Die Bioland-Bäuerinnen und Bauern und ihre Partner aus der Lebensmittelherstellung wirtschaften nach strengen Richtlinien. Diese gehen weit über den gesetzlichen Mindestanforderungen für Bio-Lebensmittel hinaus. Wer sich für Bioland entscheidet, sagt gleichzeitig nein zu Gentechnik, Massentierhaltung , Pestiziden und chemisch-synthetischen Düngern.
Der Unterschied von reinem EU-Bio zu Verbandsware ist zum Teil sehr groß.

Ein Paar der Unterschiede hier aufgeführt:


Bereich

Bioland-Richtlinien

EG-Öko-Verordnung

Erläuterung der Unterschiede

Tierarzneimittel

Einschränkungen
Zahlreiche Wirkstoffe bzw.
Wirkstoffgruppen sind verboten oder nur eingeschränkt zulässig.

Keine Einschränkungen

Medikamente, die in ihren Auswirkungen Belastungen für die
Umwelt darstellen können oder z.B. als Reserveantibiotikum
für die Humanmedizin von Bedeutung sind, sind bei Bioland
von der Verwendung ausgeschlossen, wenn wirksame
Alternativpräparate zur Verfügung stehen.

Silage-Fütterung bei
Wiederkäuern

Ganzjährige Silage-Fütterung verboten
Im Sommer Grünfutter

Keine Regelung

Für Tiere in einem Alter von über 12 Monaten wird Weidegang
obligatorisch im Sommerhalbjahr eingefordert, um so das
natürliche Verhalten zu ermöglichen und die Tiergesundheit zu
fördern. Nur in Ausnahmefällen wird alternativ die
Grünfütterung im Stall ermöglicht, wenn die betrieblichen
Gegebenheiten keinen Weidegang zulassen (z.B. durch die
Verkehrslage). Es soll in jedem Falle sichergestellt sein, dass
Wiederkäuer im Sommerhalbjahr frisches Grünfutter
bekommen, in aller Regel über den Weidegang.

Gärreste aus Biogasanlagen

Gärreste aus Biogasanlagen, in denen
nur konventionelle Substrate vergoren
werden, dürfen nicht als Dünger
verwendet werden.

Nicht geregelt

Der übermäßige Anbau von Energie-Mais für Biogasanlagen ist
für Böden und Landschaft sehr problematisch. Monokulturen
sind für Bodenerosion, Schädlingsbefall und einseitige
Nährstoffverarmung der Böden verantwortlich. Daher sollen
Biogasanlagen mit einem möglichst hohen Anteile von
Reststoffen aus der abwechslungsreichen Bio-Landwirtschaft
betrieben werden, wenn die Gärreste als Dünger auf Bioland-
Flächen ausgebracht werden sollen.

Zukauf von Stickstoffdüngern

Max. 40 kg N pro ha und Jahr im
landwirtschaftlichen Betrieb

Der Zukauf ist nicht limitiert

Der Besatz von Nutztieren ist an die Fläche gebunden. Der
anfallende Wirtschaftsdünger kann verwendet werden, die
zusätzliche Nährstoffeinfuhr ist begrenzt. Dadurch wird auch
der Anbau von luftstickstoffbindenden Pflanzen (Leguminosen)
gefördert. Ein möglichst großer Teil des benötigten Stickstoffs
soll aus dem eigenen Betrieb stammen.


Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.bioland.de