Bioland macht den Unterschied
Die Bioland-Bäuerinnen und Bauern und ihre Partner aus der Lebensmittelherstellung wirtschaften nach strengen Richtlinien. Diese gehen weit über den gesetzlichen Mindestanforderungen für Bio-Lebensmittel hinaus. Wer sich für Bioland entscheidet, sagt gleichzeitig nein zu Gentechnik, Massentierhaltung , Pestiziden und chemisch-synthetischen Düngern.
Der Unterschied von reinem EU-Bio zu Verbandsware ist zum Teil sehr groß.
Ein Paar der Unterschiede hier aufgeführt:
Bereich
| Bioland-Richtlinien | EG-Öko-Verordnung | Erläuterung der Unterschiede |
Tierarzneimittel | Einschränkungen Zahlreiche Wirkstoffe bzw. Wirkstoffgruppen sind verboten oder nur eingeschränkt zulässig. | Keine Einschränkungen | Medikamente, die in ihren Auswirkungen Belastungen für die Umwelt darstellen können oder z.B. als Reserveantibiotikum für die Humanmedizin von Bedeutung sind, sind bei Bioland von der Verwendung ausgeschlossen, wenn wirksame Alternativpräparate zur Verfügung stehen. |
Silage-Fütterung bei Wiederkäuern | Ganzjährige Silage-Fütterung verboten Im Sommer Grünfutter | Keine Regelung | Für Tiere in einem Alter von über 12 Monaten wird Weidegang obligatorisch im Sommerhalbjahr eingefordert, um so das natürliche Verhalten zu ermöglichen und die Tiergesundheit zu fördern. Nur in Ausnahmefällen wird alternativ die Grünfütterung im Stall ermöglicht, wenn die betrieblichen Gegebenheiten keinen Weidegang zulassen (z.B. durch die Verkehrslage). Es soll in jedem Falle sichergestellt sein, dass Wiederkäuer im Sommerhalbjahr frisches Grünfutter bekommen, in aller Regel über den Weidegang. |
Gärreste aus Biogasanlagen | Gärreste aus Biogasanlagen, in denen nur konventionelle Substrate vergoren werden, dürfen nicht als Dünger verwendet werden. | Nicht geregelt | Der übermäßige Anbau von Energie-Mais für Biogasanlagen ist für Böden und Landschaft sehr problematisch. Monokulturen sind für Bodenerosion, Schädlingsbefall und einseitige Nährstoffverarmung der Böden verantwortlich. Daher sollen Biogasanlagen mit einem möglichst hohen Anteile von Reststoffen aus der abwechslungsreichen Bio-Landwirtschaft betrieben werden, wenn die Gärreste als Dünger auf Bioland- Flächen ausgebracht werden sollen. |
Zukauf von Stickstoffdüngern | Max. 40 kg N pro ha und Jahr im landwirtschaftlichen Betrieb | Der Zukauf ist nicht limitiert | Der Besatz von Nutztieren ist an die Fläche gebunden. Der anfallende Wirtschaftsdünger kann verwendet werden, die zusätzliche Nährstoffeinfuhr ist begrenzt. Dadurch wird auch der Anbau von luftstickstoffbindenden Pflanzen (Leguminosen) gefördert. Ein möglichst großer Teil des benötigten Stickstoffs soll aus dem eigenen Betrieb stammen. |
Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.bioland.de